Darfst du als ausgebildeter Fitness- und Personaltrainer deinen Beruf vollends ausüben?
Ist es nicht verrückt? Du bist ausgebildeter Fitness- und Personaltrainer und darfst deinen Beruf trotzdem nicht wirklich vollends ausüben. Der Grund hierfür liegt in der schwammigen Definition des Berufsbilds in Österreich. Fitness- und Personaltrainer in Österreich weisen deswegen untereinander unterschiedliche Ausbildungen, Erfahrungen und Wissensstände auf, ohne dass es einen überprüfbaren Mindestlevel für die Berufsgruppe gäbe. Dem gegenüber steht der sportwissenschaftliche Berater. Falls du deinen Beruf wirklich ausüben und dabei gesetzlich abgesichert sein willst, dann geht für dich kein Weg an der Ausbildung zum sportwissenschaftlichen Berater vorbei!
Sportwissenschaftliche Berater gelten als ausgewiesene Experten in der Bewegungsberatung und Leistungskompetenz. Ihr rechtlich zulässiger Berufsbereich geht deutlich weiter als der eines bloßen Fitness- und Personaltrainers. Anders als ein herkömmlicher Fitness- und Personaltrainer, muss sich ein sportwissenschaftlicher Berater deswegen auch zunächst eine Gewerbeberechtigung beim Gewerbeamt einholen, bevor er sich so nennen darf. Kriegt er diese aber, so genießt er fortan einige entscheidende Vorteile gegenüber seinen Fitnesstrainerkollegen.
Falls auch Du hoch hinaus möchtest in der Fitnessbranche, in den exklusivsten Top-Fitnessstudios arbeiten mit entsprechend hohem Gehalt oder dich sogar selbständig machen möchtest, dann ist die Ausbildung zum sportwissenschaftlichen Berater Deine Fahrkarte dahin!
Wissenswertes zu der Ausübung deines Berufes als Fitness- und Personaltrainer:
Wie werde ich Sportwissenschaftlicher Berater und welche Kompetenzen habe ich in der Folge?