Als Fitnesstrainer ohne jegliche Weiterbildung bist du in Österreich rechtlich stark eingeschränkt in den Tätigkeiten, die du ausüben darfst. Du wirst gemäß Gewerbeordnung in erster Linie als Unterstützer von Kunden im Fitnessbereich angesehen, nicht aber als Experte in diesem Feld. …
Der rechtliche Tätigkeitsrahmen für einen sportwissenschaftlichen Berater nach LSB ist also, wie bereits erwähnt, deutlich breiter. Als solcher bist Du offiziell befähigt „zur Beratung, zum Coaching, zum Counselling und zur Betreuung von Personen oder Institutionen in sportwissenschaftlichen Fragestellungen, insbesondere in …
Ein Fitness- und Personaltrainer, der seinen Beruf als freies Gewerbe ausübt, d.h. keine spezielle Berechtigungen besitzt, ist stark eingeschränkt in dem, was er in der beruflichen Praxis rechtlich tun darf. Zwar braucht er einerseits keine besondere Ausbildung oder Qualifikation für …
Ist es nicht verrückt? Du bist ausgebildeter Fitness- und Personaltrainer und darfst deinen Beruf trotzdem nicht wirklich vollends ausüben. Der Grund hierfür liegt in der schwammigen Definition des Berufsbilds in Österreich. Fitness- und Personaltrainer in Österreich weisen deswegen untereinander unterschiedliche …