Was darf ein sportwissenschaftlicher Berater und wie wird man zu einem?
Der rechtliche Tätigkeitsrahmen für einen sportwissenschaftlichen Berater nach LSB ist also, wie bereits erwähnt, deutlich breiter. Als solcher bist Du offiziell befähigt „zur Beratung, zum Coaching, zum Counselling und zur Betreuung von Personen oder Institutionen in sportwissenschaftlichen Fragestellungen, insbesondere in den Gebieten“:
- Trainingswissenschaft
- Bewegungswissenschaft
- Sportbiomechanik
- Sportphysiologie
- Sportpädagogik
- Sportjournalismus, Wissenschaftsjournalismus und Sportinformation
Durch das deutlich breitere Tätigkeitsfeld, ist der Weg zum sportwissenschaftlichen Berater dementsprechend nicht ganz so simpel, auch da es sich hierbei nicht mehr um ein freies Gewerbe handelt. Vielmehr ist für diese weitergehende Berufsbezeichnung eine entsprechende Gewerbeberechtigung vonnöten. Um die Gewerbeberechtigung für den sportwissenschaftlichen Berater erhalten zu können, musst Du einen gewissen Wissensstand in relevanten Teilbereichen der Sportwissenschaften nachweisen. Grundsätzlich gibt es drei Wege, auf denen Du dies tun kannst:
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sportwissenschaften
- Eine erfolgreich abgeschlossene Diplomtrainerausbildung bei der Österreichischen Sportorganisation (BSO)
- Individuelle Befähigung
Bei letzterer Methode wird Deine Ausbildung individuell von einem Gutachter überprüft. Hierbei musst Du als Gewerbeanmelder mindestens 1.350 besuchte Unterrichtseinheiten in folgenden Fachbereichen aufweisen:
- Biologische Grundlagen,
- Sportpädagogik und -didaktik,
- Sportpsychologie und Kommunikation,
- Sportsoziologie und -geschichte,
- Bewegungswissenschaften und Biomechanik,
- Trainingswissenschaften,
- Praxis,
- betriebswirtschaftliche Grundlagen,
- wissenschaftliches Arbeiten,
- Bewegung und Gesundheit.
Darüber hinaus kann der Gutachter auch noch ein Fachgespräch und/oder eine Arbeitsprobe verlangen. Auf dem Weg zum rechtlich anerkannten sportwissenschaftlichen Berater steckt also durchaus einiges an Arbeit, doch am Ende des Wegs steht für Dich dann die rechtlich anerkannte Berufsbezeichnung des sportwissenschaftlichen Berater, die Dich von den Grenzen des freien Gewerbes befreit und zum wahren Top-Experte in der Fitnessbranche macht.